Der BGH entscheidet zur HOAI

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 04.07.2019, RS C 377/17, erklärt hat, dass die Mindestsätze der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und die Gebührenordnung damit durch die BRD bzw. den Gesetzgeber neu gefasst werden muss, ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob die HOAI bzw. die Mindestsätze überhaupt noch Gültigkeit haben. Vielfach wurde von renommierten HOAI-Kennern und einzelnen Obergerichten (bspw. Prof. Dr. Heiko Fuchs, Frankfurt, oder Herr RA Fahrenbruch, Dresden), vertreten, dass die Mindestsätze der HOAI keine Anwendung mehr finden, weil mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie am 31.12.2009 diese unmittelbar in Deutschland anzuwenden sind. Dieser Ansicht konnten wir nicht folgen, weil anerkannt ist, dass nationale Gesetze zwar im Sinne einer nicht umgesetzten Richtlinie auszulegen sind, andererseits aber ein Gesetz, das im Kerngehalt gegen eine Richtlinie verstößt (wie die HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie), so lange gültig ist, bis es durch den Gesetzgeber widerrufen worden ist.

Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet. Die Auswirkungen, die das Urteil auf laufende Verfahren, Verträge und abzuschließende Verträge haben wird, sollen am 20.05.2020 in einem Zoom-Webinar diskutiert werden:

WEBINAR ZUM THEMA HOAI via ZOOM

Das Webinar werden wir anhand des Online-Services „Zoom“ durchführen. Die Anmeldung zum Webinar kann wie gehabt über unsere Website erfolgen:

Zur Anmeldung

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Wir würden uns sehr freuen, Sie zu diesem Webinar begrüßen zu dürfen. Gerne steht Ihnen Frau Rusnak unter der Telefonnummer 0711/505307300 zur Verfügung.