HOAI und Dienstleistungsrichtlinie
Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt und damit die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr gelten. Das Interessante an dem Urteil des EuGH ist, dass der Argumentation des Generalanwaltes der Kommission vom EuGH nicht gefolgt worden ist, und höherrangige Interessen durchaus eine HOAI rechtfertigen können. Dadurch aber, dass in Deutschland Planungsleistungen von vielen Personen und nicht nur von Architekten und Ingenieuren erbracht werden können, sei der Beweis, dass die HOAI diese höherrangigen Interessen sichere, nicht erbracht. Es geht also auch ohne HOAI sagt der EuGH, was die Vergangenheit gezeigt habe.
Ob die Bundesregierung nun ein Planungsdienstleistungsgesetz erlassen wird, die die planerische Tätigkeit ausschließlich den Architekten und Ingenieuren vorbehält, wie dies bspw. durch das Rechtsdienstleistungsgesetz für Rechtsanwälte gemacht wird, erscheint äußerst fraglich.
Streitig ist nun, ob wegen der richtlinienkonformen Auslegung und der Vorrang des Europarechts die Gerichte dazu gehalten sind, die Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf laufende Honorarprozesse, Vergaben, und neu abzuschließende Verträge.
Im Moment ist davon auszugehen, dass es eine neue HOAI mit Mindestsätzen wohl nicht mehr geben wird. Daher wird es nun umso wichtiger Verträge richtig zu gestalten. Wie beschreibe ich meine Leistungen, wie kalkuliere ich mein Honorar, wie begrenze ich mein Risiko. Dies und vieles mehr soll Gegenstand des Arbeitszirkels sein.
Aus dem Inhalt:
- Vertragsverletzungsverfahren – worum ging es eigentlich? Was sind die Folgen?
- Welche vertraglichen Regelungen sind nunmehr vorzusehen, um ein auskömmliches Honorar zu sichern? Woraus?
- Unterschiede zwischen HOAI als Gesetz und Veragsbestandteil?
- Wie kalkuliere ich ein Honorar, welche Sicherheiten und wie baue ich mir in den Vertrag ein?
- Vor und Nachteil von Stundenvereinbarungen
- Welche Auswirkungen auf Bestandsverträge bestehen?
- Welche Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren bestehen
Die Arbeitszirkel werden wie gewohnt in kleiner Runde stattfinden und ermöglichen so eine individuelle Diskussion im Anschluss an die Themen und die Beantwortung individueller Fragen. Wir planen hierfür stets ausreichend Zeit ein.
Wir würden uns sehr freuen, Sie zu einem dieser Arbeitszirkel begrüßen zu dürfen. Gerne steht Ihnen Frau Rusnak unter der Telefonnummer 0711/505307300 zur Verfügung.