Arbeitszirkel Nr. 1: Mindestsätze gelten bis zum 31.12.2020, Rechtsprechung des EuGH zur HOAI

Arbeitszirkel Nr. 1: Mindestsätze gelten bis zum 31.12.2020, Rechtsprechung des EuGH zur HOAI

Wann

06.04.22    
17:00 - 19:30

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Meurer Rechtsanwälte
Otto-Reiniger-Straße 52, Stuttgart, Deutschland, 70192

Veranstaltungstyp

Endlich: Mindestsätze gelten doch noch bis zum 31.12.2020. HOAI 2013 auf alle Verträge, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen worden sind, anwendbar.

Aus dem Inhalt des Arbeitszirkels:
  • Die Rechtsprechung des EuGH und BGH zur HOAI von 2019 bis 18.01.2022.
  • Auswirkungen auf die aktuelle Rechtslage.
  • Wie verhandeln, was wann geltend machen.
  • Welche HOAI Regelungen können nun geltend gemacht werden?
  • Klagen gegen die BRD möglich und sinnvoll?
  • Was, wenn die Forderungen bereits vergangenes Jahr unter dem Druck der Obergerichte verglichen worden sind?
  • etc.

Das Seminar soll in bewährter Form als Hybrid-Veranstaltung vor Ort bzw. via Zoom abgehalten werden.

Gerne steht Ihnen Frau Jahiri unter der Telefonnummer 0711/505307300 zur Verfügung.
Sollten Sie Themenwünsche haben, sprechen Sie uns gerne an.

Buchungen

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