23. Februar 2022 In Arbeitszirkel, Hybridveranstaltung, Webinar
Arbeitszirkel Nr. 1: Mindestsätze gelten bis zum 31.12.2020, Rechtsprechung des EuGH zur HOAI
Endlich: Mindestsätze gelten doch noch bis zum 31.12.2020. HOAI 2013 auf alle Verträge, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen worden sind, anwendbar.
Aus dem Inhalt des Arbeitszirkels:
- Die Rechtsprechung des EuGH und BGH zur HOAI von 2019 bis 18.01.2022.
- Auswirkungen auf die aktuelle Rechtslage.
- Wie verhandeln, was wann geltend machen.
- Welche HOAI Regelungen können nun geltend gemacht werden?
- Klagen gegen die BRD möglich und sinnvoll?
- Was, wenn die Forderungen bereits vergangenes Jahr unter dem Druck der Obergerichte verglichen worden sind?
- etc.
Das Seminar soll in bewährter Form als Hybrid-Veranstaltung vor Ort bzw. via Zoom abgehalten werden.
Gerne steht Ihnen Frau Jahiri unter der Telefonnummer 0711/505307300 zur Verfügung.
Sollten Sie Themenwünsche haben, sprechen Sie uns gerne an.
Buchungen
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