Author: Susanne Walz

Neue HOAI 2021 tritt in Kraft

Jetzt ist Sie da, die neue HOAI 2021 tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Nach dem Urteil des EuGH sind erwartungsgemäß die Mindestsätze gestrichen worden und freie Honorarvereinbarungen möglich. Wie solche Vereinbarungen getroffen werden können und was zu tun ist, soll Thema eines Arbeitszirkels sein, der im Januar

Bild der Kanzlei Meurer Rechtsanwälte Stuttgart, 2020. Foto: Roland Halbe

Neue Räumlichkeiten

Liebe Mandanten und Freunde der Kanzlei, "Jeder Baurechtsanwalt sollte selbst gebaut haben" Wir haben es geschafft. Wir sind zum 1. September mit unserer Kanzlei in unsere neue Büro-Räumlichkeiten in der Otto-Reiniger-Straße 52/1 am Stuttgarter Killesberg umgezogen. Wir freuen uns auf ihren Besuch in unserem schön gelegenen Neubau

Neues von der ifbau

Corona und Baurecht, HOAI und BGH - welchen rechtlichen Herausforderungen stehen Architekturbüros im Jahr 2020 gegenüber? Dieser Frage stellt sich Rechtsanwalt Karsten Meurer im Gespräch mit Dr. Eric Zimmermann, Geschäftsbereichsleiter Recht und Wettbewerb AKBW.

Bild von Bauplänen auf einem Tisch

Webinare zur HOAI

Im Moment ist die HOAI stark ins Gerede gekommen. Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gekippt. Seitdem wird diskutiert, ob die HOAI für Verträge, die ab dem 01.01.2010 geschlossen worden sind, überhaupt noch zur Anwendung kommen können. Unabhängig von der Frage, wie der

Bild von zwei Mitarbeitern am Laptop

Der BGH entscheidet zur HOAI

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 04.07.2019, RS C 377/17, erklärt hat, dass die Mindestsätze der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und die Gebührenordnung damit durch die BRD bzw. den Gesetzgeber neu gefasst werden muss, ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob die HOAI bzw. die

Bild einer Vertragsdurchsicht

HOAI und Dienstleistungsrichtlinie

Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt und damit die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr gelten. Das Interessante an dem Urteil des EuGH ist, dass der Argumentation des Generalanwaltes der Kommission vom EuGH nicht gefolgt worden ist, und höherrangige